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MedSolution stellt für ihre Kunden die gesetzeskonforme Umsetzung der Rabattverträge sicher.
Seit dem 1.1.2020 ist das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) in Kraft und mit ihm die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) sowie die revidierte Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Nach Art. 56 Abs. 3bis KVG können Vereinbarungen über die nicht vollumfängliche Weitergabe von Vergünstigungen abgeschlossen werden. Dies unter der Voraussetzung, dass diese gemäss Art. 76b KVV zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden müssen.
MedSolution unterstützt die Ärztenetze bei der Verhandlung der Verträge und Umsetzung der Gesetzesartikel und Verordnungen. Durch Verträge mit Pharma-Herstellern, werden zum einen attraktive Konditionen in Form von Rabatten vereinbart. Zum anderen stellt der Rahmenvertrag, welchem sämtliche Krankenversicherer der Schweiz angeschlossen sind, die mehrheitliche Rabattweitergabe sowie den Nachweis zur Verbesserung der Behandlungsqualität sicher.
Die Rabattverträge ergänzen die Medikamentenoptimierung optimal. Indem neben den Vorzugssubstanzen, der konsequenten Abgabe von Generika und den Dosierungsempfehlungen (siehe Therapiekonsens) noch gewisse Vorzugshersteller – sprich Rabatte – berücksichtigt werden, lassen sich die Medikamentenkosten und somit indirekt die Prämien noch weiter senken.